1. Verhandlungstag gegen die Deutsche Telekom AG
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt / Main Wösthoff bejaht in Übereinstimmung mit unserer Kanzlei einen Prospektmangel aufgrund der rechtlich unzulässigen Anwendung
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt / Main Wösthoff bejaht in Übereinstimmung mit unserer Kanzlei einen Prospektmangel aufgrund der rechtlich unzulässigen Anwendung