BayWa AG

Mögliche Schadensersatzansprüche von BayWa-Aktionären wegen fehlerhafter Risikoangaben

Relevante Schadensperiode für Aktienkäufe: 03.01.2022 bis 12.07.2024

BayWa_tilp.

Die BayWa AG ist ein börsennotierter Konzern mit Sitz in München. Die Aktien der Gesellschaft werden im regulierten Markt gehandelt, und zwar sowohl die Stammaktie (ISIN DE0005194005) als auch die vinkulierte Namensaktie (ISIN DE0005194062). BayWa ist international tätig, insbesondere in den Bereichen Agrarhandel, Energie und Bau sowie im Segment der erneuerbaren Energien.

Kursverlauf am Beispiel der vink. Namensaktie (DE0005194062)

Was ist passiert?

Vor 2023 verfolgte die BayWa AG eine stark fremdfinanzierte Expansionsstrategie mit zahlreichen Beteiligungserwerben. Dadurch stiegen die Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2023 auf rund 5,4 Mrd. Euro. Die wirtschaftliche Stabilität hing damit wesentlich von laufender Refinanzierung, dem Zinsniveau sowie der Verlängerung von Kreditlinien ab, insbesondere bei großvolumigen Konsortialkrediten und weiteren Kapitalmarktfinanzierungen.

Am 11.11.2024 ordnete die BaFin eine Prüfung des Konzernabschlusses 2023 und des Konzernlageberichts der BayWa AG an. Anlass war der Verdacht, dass die Finanzlage sowie wesentliche Finanzierungsrisiken und Angaben zum Risikomanagement möglicherweise fehlerhaft dargestellt wurden, insbesondere im Hinblick auf Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken sowie Zinsänderungsrisiken.

Fehlerbekanntmachung der BaFin für den offengelegten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Am 16.10.2025 erfolgte schließlich eine Fehlerbekanntmachung der BaFin.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der Konzernlagebericht der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2023 zum offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.

Fehler der BayWa AG laut BaFin

Nach den Feststellungen der BaFin hat die BayWa AG im Konzernlagebericht 2023 wesentliche Informationen zur Finanzierung und zu Risiken nicht ausreichend offengelegt. So sei insbesondere nicht dargestellt worden, dass bei einem Konsortialkredit über 2,0 Mrd. Euro (zum Bilanzstichtag mit 1,75 Mrd. Euro in Anspruch genommen) eine Finanzkennzahl zum Zinsdeckungsgrad („Interest Cover“) bereits seit dem 30.06.2023 nicht mehr eingehalten worden sei. Ebenfalls habe BayWa nicht berichtet, dass hierzu am 28.07.2023 ein befristeter Verzicht der Banken auf die Einhaltung der Kennzahl bis 31.12.2023 („Waiver“) vereinbart worden sei.

Zudem habe der Lagebericht die wesentlichen Risiken der weiteren Entwicklung nicht hinreichend erläutert. Dazu zählt nach der BaFin insbesondere das Risiko einer Kündigung des Konsortialkredits nach Auslaufen des Waivers bzw. bei Unterschreiten der „Equity Ratio“, was eine sofortige Rückzahlung hätte auslösen können. Beanstandet wurden außerdem unzureichende Hinweise auf Refinanzierungsrisiken, darunter die Rückzahlung einer im Juni 2024 fälligen Unternehmensanleihe (ISIN XS2002496409, 500 Mio. Euro) sowie die Refinanzierung von Commercial Papers (zum Bilanzstichtag 632 Mio. Euro). Insgesamt habe die Darstellung der Liquiditätsrisiken deren Bedeutung nicht ausreichend erkennen lassen.

Vor diesem Hintergrund wurde behördlich festgestellt, dass der Kapitalmarkt spätestens seit dem 30.06.2023 auf Basis eines unvollständigen Risikobildes informiert gewesen sein könnte. In der Folge kam es nach späteren Veröffentlichungen zu deutlichen Kursreaktionen; nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 12.07.2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens fiel die Aktie im Zeitraum vom 08.07. bis 23.07. von 21,70 Euro auf 10,54 Euro.

Risiken bereits im Jahr 2022 für BayWa-Vorstände erkennbar

Nach dem Sanierungsgutachten der Roland Berger gilt der Zinsanstieg seit 2022 in Verbindung mit hoher Verschuldung als wesentliche Krisenursache. Durch das Ende der Nullzinsphase der Europäische Zentralbank stieg die Zinslast deutlich, hinzu kam ein hoher Anteil kurzfristiger Finanzierungen mit häufigem Refinanzierungsbedarf. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Risiken dem Vorstand bereits 2022, möglicherweise schon ab Herbst 2021, erkennbar waren (u. a. entsprechende Aussagen des früheren Vorstandsvorsitzenden Klaus Josef Lutz).

Meinung TILP: Haftung der BayWa AG, deren Vorstände sowie von PwC als Wirtschaftsprüfer der BayWa AG

Nach Einschätzung von TILP hat die BayWa AG ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt über kursrelevante Tatsachen getäuscht und haftet daher denjenigen Aktionären auf Schadensersatz, die im Zeitraum vom 03.01.2022 bis zum 12.07.2024 die Aktien der BayWa AG zu teuer erworben haben. Es kommen Schadenersatzansprüche gegen die BayWa AG sowie gegen die damals verantwortlichen Organmitglieder in Betracht. Zudem könnte – je nach Pflichtenkreis und konkreten Feststellungen – der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers (PwC) haftbar sein: PwC erteilte für 2023 ein uneingeschränktes Testat, ohne im Prüfungsbericht auf existenzgefährdende Risiken hinzuweisen. Nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs müssen jedoch bestandsgefährdende Risiken im Bestätigungsvermerk gesondert thematisiert werden.

Was bedeutet das für die Anleger?

Vor dem Hintergrund der nunmehr bekannt gewordenen Negativtatsachen stellen sich die Anleger die berechtigte Frage, ob sie von der Gesellschaft rechtzeitig und zutreffend über kursrelevante Tatsachen informiert wurden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Wenn Sie BayWa-Aktien im relevanten Zeitraum gehandelt haben, registrieren Sie sich bitte über das Formular auf unserer Homepage. Wir werden Sie kostenfrei und unverbindlich über potenzielle Rechtsschutzmöglichkeiten informieren.

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