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Andreas W. Tilp ✝︎

(* 24. März 1963 in Plochingen; † 1. April 2021)

Andreas W. Tilp (* 24. März 1963 in Plochingen; † 1. April 2021) gründete seine Kanzlei im Jahr 1994 und engagierte sich seit dem konsequent für die rechtlichen Interessen von privaten und institutionellen Anlegern. Heute führen die Tübinger Schwesterkanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sein Erbe gemeinsam unter der Bezeichnung TILP Gruppe fort. Es ist der Einsatzbereitschaft, der Leidenschaft und dem juristischen Kampfgeist von Andreas W. Tilp zu verdanken, dass TILP seit über 27 Jahren für Erfahrung und Expertise in den Bereichen des Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts steht.

In Anbetracht seiner Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas W. Tilp als “Fachmann für Massenklagen“ (11.12.2014) und „Mister KapMuG“ (18.9.2016).

Andreas W. Tilp war von 2011 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.
Andreas W. Tilp war nicht nur engagierter Jurist. Er war Vater dreier Kinder und ein großer Familienmensch. Nach seinen Hobbys befragt gab er seine Arbeit und seine Familie an.