Die ADLER Group S.A. ist nach eigenen Angaben eines der führenden Unternehmen für Wohnimmobilien in Deutschland, welches mehr als 53.900 Mietwohnungen mit Fokus auf große Städte wie Berlin und Düsseldorf hält und verwaltet.
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Die ADLER Group S.A. ist nach eigenen Angaben eines der führenden Unternehmen für Wohnimmobilien in Deutschland, welches mehr als 53.900 Mietwohnungen mit Fokus auf große Städte wie Berlin und Düsseldorf hält und verwaltet.
Der Kurs der im SDAX notierten Aktie der ADLER Group S.A. (WKN: A14U78; ISIN: LU1250154413) brach am 02.05.2022 in Höhe von rund 44 Prozent ein. Das Unternehmen räumte ein, dass die mit der Abschlussprüfung beauftragte KPMG Luxemburg der Adler Group mitgeteilt habe, dass sie „einen Disclaimer of Opinion (Versagungsvermerk) für den Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021“ erteilen werde. Damit wird die Bestätigung verweigert, dass die Geschäftszahlen die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zutreffend darstellen.
Noch am 22.04.2022 hatte die Adler Group den unabhängigen Bericht über die Sonderuntersuchung von KPMG Forensik auf der Unternehmenswebseite (teilweise geschwärzt) veröffentlicht, der erhebliche Defizite und das Fehlen wichtiger Informationen moniert. Zweifel an den Bilanzen konnten nicht ausgeräumt werden. Dieser Bericht über die Sonderuntersuchung soll im Zuge der vom Leerverkäufer Viceroy im Oktober 2021 in seinem Report erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen in Auftrag gegeben worden sein. Das Unternehmen wies die Kritik seither wiederholt zurück. Viceroy hatte auch den inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard AG frühzeitig mit Vorwürfen konfrontiert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei der ADLER Group S.A. Medienberichten zufolge bereits im August 2021 ein sogenanntes Bilanzkontrollverfahren eingeleitet, welches noch andauert. In dem Bilanzkontrollverfahren wird die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und zugehörigen (Konzern-) Lageberichten geprüft.
Sollten sich die Vorwürfe gegen das Unternehmen bestätigen oder die von KPMG aufgedeckten Mängel nicht widerlegen, stünden nicht nur geschädigten Aktionären der ADLER Group S.A, sondern auch Investoren in Finanzinstrumente, die entweder von der ADLER Group S.A. emittiert wurden oder die sich als Derivat (auch) auf die Unternehmensaktie als Basiswert beziehen, Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung diverser kapitalmarktrechtlicher Pflichten zu.
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