InnPro

Drohender Totalverlust für Anleger bei der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH („InnPro“).

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 14 IN 2139/25 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro eröffnet.

Anleger stehen nun vor ungewissem Ausgang über ihre getätigten Investitionen in InnPro. Vor allem befassen sich die Anleger nun mit der Frage, ob Ihnen wirksam Eigentum übertragen wurde und damit Rechte außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen.

TILP hat bereits die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt. Die Erfahrung aus vielen anderen Insolvenzverfahren hat gezeigt, dass die koordinierte Vertretung von Anlegerinteressen zielführend ist.

InnPro, TILP
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Marvin Kewe

Managing Partner | Rechtsanwalt | Bankkaufmann | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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