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Aktuelles aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG

Stand 10.2024

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG möchten wir Sie über die aktuellen erfreulichen Entwicklungen informieren.

 

Das Oberlandesgericht München hält an seiner Rechtsauffassung fest und bestätigt die von TILP vertretene Rechtsmeinung:

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2024 zur Rangstellung der Aktionäre vor dem Oberlandesgericht München (Berufungsinstanz), hat das Oberlandesgericht seine vorläufige Rechtsauffassung dahingehend geäußert, dass es die Begründung des landgerichtlichen Urteils nicht teilt, sondern vielmehr einen gleichrangigen Anspruch der Aktionäre mit „normalen“ Gläubigern sehe.

Mit Teil- und Zwischenurteil vom 17. September 2024 – 5 U 7318/22 e hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München diese Rechtsauffassung bestätigt. Die in diesem Verfahren klägerseits geltend gemachten kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüche sind als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO zu qualifizieren. Dies ist ein wichtiger Schritt für alle geschädigten Aktionäre und Wertpapierbesitzer, die jetzt auf eine höhere Auszahlung im Insolvenzverfahren Wirecard hoffen dürfen.

 

Wie geht es weiter?

Wie bereits die Entscheidung des Landgerichts München, dürfte auch dieses Urteil in die nächste Instanz gehen. Letztlich wird daher der Bundesgerichtshof über die Rangstellung der Aktionäre im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG entscheiden. Trotzdem handelt es sich aus Sicht der Aktionäre um ein sehr erfreuliches Urteil, weil Aktionäre dadurch gegenüber der Insolvenzmasse zusammen mit den anderen Gläubigern nach § 38 InsO gleichberechtigt Ansprüche erheben können. Insbesondere der Verweis auf die – aus Sicht des Oberlandesgerichts München – bereits ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt uns zuversichtlich, dass auch der BGH im Sinne der Aktionäre entscheiden wird.

Bis zur möglichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird es jedoch noch einige Zeit dauern, wir rechnen mit rund 2 Jahren Verfahrensdauer. Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Insolvenzverwalter bis dahin Ansprüche der Aktionäre prüft oder Abschlagszahlungen vornehmen wird.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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