Delivery Hero SE

Mögliche Schadensersatzansprüche für Anleger aufgrund kartellrechtswidriger Absprachen zwischen der Delivery Hero SE und dem spanischen Tochterunternehmen Glovoapp23 SA

TILP Rechtsanwälte, Delivery hero SE, Klage,

Worum geht es?

Am 2. Juni 2025 wurde bekannt, dass die Europäische Kommission gegen die Delivery Hero SE („Delivery Hero“) sowie deren spanisches Tochterunternehmen Glovoapp23 SA („Glovo“) Geldbußen in Höhe von insgesamt 329 Millionen Euro verhängt hat. Grund hierfür war die Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Essenslieferung. Nach den Feststellungen der Kommission vereinbarten Delivery Hero und Glovo insbesondere, keine Mitarbeiter des jeweils anderen Unternehmens abzuwerben, wirtschaftlich sensible Informationen auszutauschen und räumliche Märkte aufzuteilen. Nach Medienangaben legen WhatsApp-Chats offen, dass Markteintritte abgestimmt wurden, Marktanteile aneinander verkauft wurden und der Umgang mit anderen Wettbewerbern genau abgesprochen wurde. Die festgestellte Zuwiderhandlung erstreckte sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) und dauerte von Juli 2018 bis Juli 2022.

Beide Unternehmen gaben im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung ihre Beteiligung an dem Kartell zu, erkannten ihre Haftung an und erklärten sich bereit, den Fall gegen Zahlung einer Geldbuße beizulegen. Es handelte sich um die erste Entscheidung, in der die Kommission ein Kartell auf dem Arbeitsmarkt feststellt, und das erste Mal, dass sie die wettbewerbswidrige Nutzung einer Minderheitsbeteiligung an einem konkurrierenden Unternehmen sanktioniert hat.

Nach Bekanntwerden der Bußgeldfestsetzung am 2. Juni 2025 verlor die Aktie von Delivery Hero ca. 8 Prozent an Wert. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um den ersten Kursverlust im Zusammenhang mit den durch die Europäische Kommission gegen Delivery Hero und Glovo eingeleiteten Untersuchungen aufgrund potenzieller kartellrechtlicher Verstöße. Bereits am 7. Juli 2024 hatte das Unternehmen per Ad-hoc-Mitteilung verkündet, man könnte wegen „angeblicher wettbewerbswidriger Absprachen zur Aufteilung nationaler Märkte, dem Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen und Abwerbeverboten“ mit einer Geldbuße von über EUR 400 Mio. rechnen müssen. 

Der Vorstand habe daher entschieden, dass die Gesellschaft beabsichtige, eine entsprechende, bereits gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 186 Mio. deutlich zu erhöhen. Diese Rückstellung hatte Delivery Hero erstmals im Geschäftsbericht für das Jahr 2023 ausgewiesen, nachdem die Europäische Kommission im Juli 2022 und November 2023 unangekündigte Durchsuchungen bei Delivery Hero und Glovo durchgeführt hatte.

Kurze Zeit später, am 23. Juli 2024, kündigte die Europäische Kommission die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gegen Delivery Hero an. Hierauf teilte Delivery Hero – wie bereits in den Jahren 2022 und 2023 geschehen – mit, die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens bedeute nicht, dass die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass ein tatsächlicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht stattgefunden hat. Delivery Hero kooperiere mit der Europäischen Kommission in vollem Umfang und sei bestrebt, alle Compliance- und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Im Zeitraum zwischen der Ad-hoc-Mitteilung am 7. Juli 2024 und dem Bekanntwerden der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission am 23. Juli 2024 sank der Aktienkurs von Delivery Hero um ca. 10 Prozent. Über eine halbe Milliarde Euro an Marktkapitalisierung wurde allein in diesem Zeitraum vernichtet.

Was bedeutet das für Sie als Anleger?

Aus Sicht von TILP stehen Anlegern im Zusammenhang mit den kartellrechtswidrigen Absprachen Schadensersatzansprüche (unter anderem) nach dem Wertpapierhandelsgesetz aufgrund unterlassener sowie unvollständiger Kapitalmarktinformationen gegen Delivery Hero zu. Die Vornahme kartellrechtswidriger Absprachen zwischen Delivery Hero und Glovo stellte nach unserer Rechtsauffassung eine Insiderinformation im Sinne der europäischen Marktmissbrauchsverordnung dar. Diese hätte von Delivery Hero unverzüglich mittels einer Ad-hoc Mitteilung gegenüber dem Kapitalmarkt kommuniziert werden müssen.

Die Tatsache, dass Delivery Hero kartellrechtswidrige Absprachen mit Glovo getroffen hat, war für den Kapitalmarkt von erheblicher Bedeutung, weil sie geeignet war, den Preis der Delivery Hero-Aktie nicht unerheblich zu beeinflussen. Denn der Kapitalmarkt hätte aus der Tatsache, dass Delivery Hero mittels kartellrechtswidriger Absprachen Wettbewerbsvorteile erzielt hat, unter Umständen rückschließen können, dass die jährlich zu konstatierenden Verluste von Delivery Hero bei rechtmäßigem Verhalten noch weit größer ausgefallen wären. Der Kapitalmarkt hätte zudem die infolge der illegalen Absprachen drohenden Strafen und Bußgelder bzw. deren Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Delivery Hero bei der Preisbildung der Aktie berücksichtigt.

Anlegern, die innerhalb der rechtlich relevanten Schadensperiode im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 2. Juni 2025 Aktien von Delivery Hero (ISIN: DE000A2E4K43) erworben haben, stehen daher aufgrund der unterlassenen Ad-hoc Mitteilung nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP Ansprüche auf Schadensersatz zu.

Ihre Fragen zu diesem Fall beantworten wir unter
Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Axel Wegner
Partner | Rechtsanwalt
Christian Herrmann
Rechtsanwalt

Wie hoch ist Ihr potenzieller Schaden?

Betroffene Anleger können einerseits den sogenannten Kursdifferenzschaden geltend machen. Also denjenigen Schaden, der ihnen dadurch entstanden ist, dass sie die Aktie aufgrund der verschwiegenen Insiderinformationen zu teuer erworben haben. Der Kursdifferenzschaden dürfte dabei – je nach Rechenmethode und Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Veräußerung der Aktie – zwischen 8 und 17 Prozent des jeweiligen Erwerbspreises betragen. Die Geltendmachung des Kursdifferenzschadens setzt dabei voraus, dass die Aktie zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der verschwiegenen Insiderinformationen noch gehalten wurde. Sollte die Aktie hingegen bereits vor dem öffentlichen Bekanntwerden der verschwiegenen Insiderinformationen wieder mit Verlust veräußert worden sein, können Anleger den sogenannten Transaktionsschaden geltend machen. Dieser besteht aus der Differenz von Erwerbs- und Veräußerungspreis und kann vergleichsweise einfach ermittelt werden.

TILP bietet Anlegern und Investoren die Möglichkeit, sich kostenfrei für weitere Informationen und etwaige sich hieraus ergebende Handlungsmöglichkeiten zu registrieren.

JETZT KOSTENFREI REGISTRIEREN!

Gerne bewerten wir Ihren Sachverhalt und erstellen Ihnen eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung. Bitte füllen Sie daher folgende Eingabefelder aus, sodass wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen können: