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Category: Pressemitteilung

Deutsche Telekom-Prozess: TILP stellt Antrag auf Anordnung der Urkundenvorlegung aus dem US-Verfahren gegen die Telekom durch das OLG Frankfurt

TILP Rechtsanwälte haben beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Antrag nach § 142 ZPO (Anordnung der Urkundenvorlegung) eingereicht.

Statement der Kanzlei TILP Rechtsanwälte (Vertreter des Musterklägers) zum ersten Prozesstag im Telekom-Prozess

„Der erste Verhandlungstag hat inhaltlich nicht viel Überraschendes gebracht. Nach der Diskussion der ersten von insgesamt 187 zu klärenden Rechtsfragen aus dem

Telekom-Prozess: Ex Telekom-Vorstandsvorsitzende vom OLG Frankfurt am Main in den Zeugenstand geladen

Der Mammut-Prozess gegen die Deutsche Telekom AG gewinnt nach jahrelangen Verzögerungen wieder an Fahrt.

OLG Frankfurt bestimmt TILP-Mandanten als Musterkläger im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom

Nur wenige Tage nach dem Erlass des Vorlagebeschlusses durch die siebte Handelskammer des Frankfurter Landgerichts an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestimmte

Telekom-Prozess: LG Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss

Telekom-Prozess: LG Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss – Hoffnung auf mündliche Gerichtsverhandlung beim OLG Frankfurt noch in diesem Jahr

Parallele Prozesstaktik gegen Deutsche Telekom

TILP Rechtsanwälte wendet gegen die Deutsche Telekom im Vorfeld der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem LG Frankfurt a.M. am 25.10.2005 eine zweifache Prozesstaktik an

Staatsanwaltschaft Bonn bejaht hinreichenden Tatverdacht wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug

Staatsanwaltschaft Bonn bejaht hinreichenden Tatverdacht wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug – neue Chancen für geschädigte Telekom-Aktionäre

TILP Rechtsanwälte legt heute dem Gericht Rechtsgutachten des renommierten Prospekthaftungsrechtlers vor

Tilp Rechtsanwälte reicht heute ein für ihre Musterkläger wichtiges Rechtsgutachten beim Landgericht Frankfurt a.M. ein.

1. Verhandlungstag gegen die Deutsche Telekom AG

Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt / Main Wösthoff bejaht in Übereinstimmung mit unserer Kanzlei einen Prospektmangel aufgrund der rechtlich unzulässigen Anwendung

Rechtsschutzversicherung muss Prospekthaftungsklage gegen die Telekom decken

Am heutigen 21.05.2003 hat der BGH unter dem Az. IV ZR 327/02 ein Grundsatzurteil zur Deckungspflicht von Rechtsschutzversicherern für börsengesetzliche Prospekthaftungsklagen gefällt.

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