OLG Frankfurt bestimmt TILP-Mandanten als Musterkläger im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom
Nur wenige Tage nach dem Erlass des Vorlagebeschlusses durch die siebte Handelskammer des Frankfurter Landgerichts an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestimmte
Telekom-Prozess: LG Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss
Telekom-Prozess: LG Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss – Hoffnung auf mündliche Gerichtsverhandlung beim OLG Frankfurt noch in diesem Jahr
Parallele Prozesstaktik gegen Deutsche Telekom
TILP Rechtsanwälte wendet gegen die Deutsche Telekom im Vorfeld der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem LG Frankfurt a.M. am 25.10.2005 eine zweifache Prozesstaktik an
Staatsanwaltschaft Bonn bejaht hinreichenden Tatverdacht wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug
Staatsanwaltschaft Bonn bejaht hinreichenden Tatverdacht wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug – neue Chancen für geschädigte Telekom-Aktionäre
TILP Rechtsanwälte legt heute dem Gericht Rechtsgutachten des renommierten Prospekthaftungsrechtlers vor
Tilp Rechtsanwälte reicht heute ein für ihre Musterkläger wichtiges Rechtsgutachten beim Landgericht Frankfurt a.M. ein.
1. Verhandlungstag gegen die Deutsche Telekom AG
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt / Main Wösthoff bejaht in Übereinstimmung mit unserer Kanzlei einen Prospektmangel aufgrund der rechtlich unzulässigen Anwendung
Rechtsschutzversicherung muss Prospekthaftungsklage gegen die Telekom decken
Am heutigen 21.05.2003 hat der BGH unter dem Az. IV ZR 327/02 ein Grundsatzurteil zur Deckungspflicht von Rechtsschutzversicherern für börsengesetzliche Prospekthaftungsklagen gefällt.
Tilp & Kälberer Rechtsanwälte reicht Klage gegen Telekom ein
Bekanntlich vertritt die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Tilp & Kälberer, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, eine Vielzahl von geschädigten Telekom-Aktionären