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06.12.2019 — Wegen Vergleichsverhandlungen: Oberlandesgericht Frankfurt ordnet das Ruhen des Verfahrens an.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 das Ruhen des Kapitalanleger-Musterverfahrens „wegen Vergleichsverhandlungen“ angeordnet. Dem vorangegangen sind entsprechende Anträge der Musterbeklagten Steinhoff International Holdings N.V. sowie dem von der Kanzlei TILP vertretenen Musterkläger. Der Termin zur mündlichen Verhandlung, welcher ursprünglich auf den 18. Dezember 2019 angesetzt war, wurde im Zuge dessen vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit keine darüber hinausgehenden Informationen geben können.

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