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Dieselfahrer-Recht: Fahrzeughalter – Update 24.06.2019

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Stadt Berlin im Oktober 2018 verpflichtet für bessere Luft in der Stadt zu sorgen und Fahrverbote für einzelne Straßen im Stadtgebiet angeordnet. Der Luftreinhalteplan Berlins sieht nun vor, dass auf verschiedenen Straßen Durchfahrtsverbote für Dieselautos bis einschließlich Euro 5 zu verhängen sind.