Pressemitteilung

Telekom-Prozess: Ex Telekom-Vorstandsvorsitzende vom OLG Frankfurt am Main in den Zeugenstand geladen

Telekom-Prozess: Ex Telekom-Vorstandsvorsitzender Dr. Ron Sommer, Ex Telekom-Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Hans-Dietrich Winkhaus sowie Telekom-Finanzvorstand Dr. Karl-Gerhard Eick vom OLG Frankfurt am Main in den Zeugenstand geladen – Gericht setzt 17 Verhandlungstage im April und Mai 2008 an – VoiceStream-Komplex bildet den Auftakt

Tübingen/Berlin, 01.03.2008

Der Mammut-Prozess gegen die Deutsche Telekom AG gewinnt nach jahrelangen Verzögerungen wieder an Fahrt.

Der Vorsitzende Richter des 23. Zivilsenats am Frankfurter Oberlandesgericht verfügte nun, dass der Prozess am 7. April 2008 mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat fortgeführt wird. Es wurden zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt.

Der VoiceStream-Komplex bildet dabei den inhaltlichen Auftakt. Dabei geht es um die Frage, ob der Erwerb des US-Telekomkonzerns VoiceStream 2001 zu rund € 40 Mrd. bereits während der Zeichnungsphase der T-Aktie im Mai und Juni 2000 beschlossen und somit mitteilungspflichtig war. Einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO für das Amtsgericht Bonn dagegen stellte der von der Telekom zum damaligen Zeitpunkt noch zu übernehmende 89,5-Prozent-Anteil an VoiceStream angeblich nur einen Mindestwert von 8,8 Milliarden Euro dar.

Als Zeugen lädt das OLG Frankfurt nun den früheren Telekom-CEO Dr. Ron Sommer, den früheren Aufsichtsratschef Dr. Hans-Dietrich Winkhaus, den amtierenden Telekom-Finanzvorstand Dr. Karl-Gerhard Eick ebenso wie weitere hochrangige Telekom-Manager und Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und der KfW.

Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann von TILP Rechtsanwälte: „Wir begrüßen die Gelegenheit, die damals verantwortlichen Telekom-Manager nun direkt im Gerichtssaal befragen zu können. Wir haben schriftsätzlich weitere Zeugenvernehmungen beantragt und gehen davon aus, dass im Verlauf dieser Prozessphase natürlich auch die strittige Frage der Telekom-Immobilienbewertung zum Tragen kommt.“

TILP Rechtsanwälte vertritt im größten Anlegerschutzprozess der deutschen Geschichte als einzige Kanzlei die beiden Musterkläger, die vom OLG Frankfurt auf Basis des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ausgewählt wurden. Daneben vertritt die Kanzlei in dem Verfahren weitere rund 300 geschädigte Telekom-Aktionäre.

Insgesamt klagen gegenwärtig über 16.000 Telekom-Aktionäre in Frankfurt aufgrund der Überbewertung der T-Aktie gegen das Bonner Unternehmen. Weiter haben über 11.000 T-Aktionäre die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg angerufen, um die Verjährung zu hemmen.

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