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Bundesverwaltungsgericht entscheidet in der Sache Baumeister ./. BaFin
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13. August 2019

Oberlandesgericht Frankfurt bestimmt Musterkläger und Termin zur mündlichen Verhandlung im Dezember 2019

8. August 2019

PRESSEMITTEILUNG


Steinhoff-Bilanzskandal: Oberlandesgericht Frankfurt bestimmt Musterkläger und Termin zur mündlichen Verhandlung im Dezember 2019

Frankfurt/M./Kirchentellinsfurt, 06.08.2019

Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat mit heute zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Steinhoff International Holdings N.V. den Musterkläger bestimmt (Az. 23 Kap 1/19, Beschluss vom 30.07.2019). Dabei handelt es sich um einen von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (TILP) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. vertretenen Kläger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Steinhoff gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Steinhoff es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt über Bilanzmanipulationen im Umfang von mehreren Milliarden Euro zu informieren.

Das OLG Frankfurt hat zugleich bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, bestimmt. Bis dahin erhalten sämtliche Beteiligten des Musterverfahrens Gelegenheit, dem Gericht zur Sache schriftlich vorzutragen. „Wir verfügen bereits über genügend Beweise und werden Steinhoff eine Vielzahl von schwerwiegenden Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht nachweisen“, erklärt hierzu Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.

Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers hat das eigentliche Musterverfahren begonnen. Zugleich wurde hiermit eine Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Innerhalb dieser Frist können Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren sehr kostengünstig anmelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung gehemmt und der Anmelder profitiert darüber hinaus faktisch vom Ausgang des Musterverfahrens. Nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich.

Für Investoren, die auch die sehr günstigen Kosten einer Anmeldung scheuen, kann TILP einen Prozessfinanzierer vermitteln.

Die Schwesterkanzlei von TILP, die TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation), arbeitet an dem Fall Steinhoff zugleich auf internationaler Ebene. TILP Litigation ist Mitglied der International Steinhoff Litigation Group (ISLG). Die ISLG vereinigt in sich die Expertise von Kapitalmarktrechtlern aus Deutschland, den Niederlanden, Südafrika und den USA.

Weitere Informationen für Anleger

TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren und dann ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten können.

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