Update zur Insolvenz der ALPHABET Kapital AG
FAQ zu Insolvenzverfahren ALPHABET, Az. 500 IN 22/18
Was ist konkret passiert und was bedeutet das für die Anleger?
Die MCE Schiffskapital AG, Emittentin und Prospektverantwortliche bei den diversen MCE-Fonds, hatte zuletzt Ende August 2018 ihre Firma in „ALPHABET Kapital AG“ geändert und ihren Sitz nach Bremen verlegt. Die Herren Holger Dahm und Nikolas Dierkes wurden als Vorstände abgelöst. Neuer Vorstand wurde Herr Daniel Koch. Schon diese Vorgänge sind bemerkenswert und bestätigen unseren Verdacht im Hinblick auf die intransparente Geschäftsführung.
Das Insolvenzantragsverfahren ist vor dem Amtsgericht Bremen als zuständigem Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/18 (anhängig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Beyer (Kanzlei Schultze & Braun) aus Bremen bestellt.
Mit weiterem Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 10.10.2018 wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Tim Beyer ermächtigt, einen Vertrag zur Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Insolvenzschuldnerin abzuschließen, somit diese extern bewerten zu lassen.
Laut Pressemitteilung der Kanzlei Schultze & Braun vom 21.09.2018 wurde auch über das Vermögen der Treuhand-Kommanditistin, die im Außenverhältnis das Kapital eingeworben hat, das Insolvenzverfahren eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde hier Herr RA Dr. Gerrit Hölzle (Kanzlei GÖRG) bestimmt.
Wurde das Insolvenzverfahren schon eröffnet und kann man schon Forderungen anmelden?
Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss gemäß § 27 InsO liegt noch nicht vor. Folglich ist auch noch keine Forderungsanmeldung nach § 174 InsO möglich. Auch ist aktuell noch unklar, ob genügend Masse als Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung vorhanden ist.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Anleger keine direkte vertragliche Beziehung zur ALPAHABET begründet haben. Diese war einzig die Emittentin der MCE-Fonds. Ob auf Basis deliktischer oder prospektrechtlicher Ansprüche hier eine Anmeldung zur Insolvenztabelle erfolgen kann, ist derzeit in Prüfung. Wir werden alle bei uns registrierten Anleger hierauf hinweisen, sofern dieses möglich ist.
Etwas anders stellt sich die Situation gegenüber den nachgeordneten Fondsgesellschaften dar, sollte diese tatsächlich auch Insolvenzanträge stellen. Hier besteht eine unmittelbare vertragliche Verbindung zu den Anlegern. Selbstverständlich werden wir auch hier im Falle einer Insolvenzeröffnung prüfen, ob und in welchem Umfang Forderungsanmeldungen möglich und sinnvoll sind.
Sollte eine Anmeldung in diesen Fällen möglich und sinnvoll sein, stehen wir für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle zur Verfügung.
Wir können den bislang Untätigen und Unentschlossenen zu den MCE-Fonds angesichts dieser jüngsten Entwicklungen nur empfehlen, sich bei uns über unsere Homepage unter www.tilp.de registrieren zu lassen. Wir versorgen die MCE-Anleger dann mit den erforderlichen Informationen.
Für rechtsschutzversicherte MCE-Anleger erfolgt die Deckungsanfrage durch unsere Kanzlei kostenfrei.
Gibt es Fristen, die zu beachten sind?
Anleger haben bei der Rechtsverfolgung die Vorschriften zur Verjährung zu beachten. Hierbei sind zwei unterschiedliche Fristen besonders wichtig.
Zum Einen ist innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis eines Sachverhalts die Rechtsverfolgung einzuleiten. Wann solche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage der rechtlichen Würdigung.
Die CERTIS erhebt bereits in der Klagerwiderung die Einrede der Verjährung. Dass diese derzeit durchgreifen wird, erachten wir als äußerst unwahrscheinlich. Gleichwohl raten wir allen Anlegern, möglichst zeitnah tätig zu werden.
Ebenfalls zu beachten ist die absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist, die taggenau zu berechnen ist. Sie beträgt zehn Jahre ab Unterschrift unter den Zeichnungsschein.
Beispiele:
Zeichnung am 26.11 2008 Ablauf der Verjährungsfrist: 26.11.2018
Zeichnung am 14.12.2008 Ablauf der Verjährungsfrist: 14.12.2
Weitere Updates
Update 25.02.2020
Über die Vermögen der MCE Fonds 01, 02, 04, 05, 07, 08, 09 und 10 wurde Mitte Dezember 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet.
UPDATE 28.11.2018 zur Insolvenz der ALPHABET Kapital AG
Das Insolvenzantragsverfahren ist mit Datum des 01.11.2018 über das Vermögen der ALPHABET Kapital AG vor dem Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/18 eröffnet worden.
UPDATE 11.07.2018 zu MCE 04 und MCE 08
Unsere Kanzlei hat in Sachen MCE 04 und MCE 08 erste Klagen gegen die Firma CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u.a. wegen verschwiegener Interessenkonflikte vor dem LG Hamburg eingereicht.
Update zur Insolvenz der ALPHABET Kapital AG
FAQ zu Insolvenzverfahren ALPHABET, Az. 500 IN 22/18
UPDATE 09.02.2018 zu MCE 04 und MCE 08
Im Rahmen bereits bestehender Mandate haben wir uns an die Fonds-Geschäftsführung gewandt und um Auskünfte ersucht.
Update 09.02.2018 zu MCE 01 und MCE 10
Auch hier sind unsere sachlichen und rechtlichen Analysen abgeschlossen.