06.04.2020 – Vergleichsverhandlungen
06.04.2020 — Vergleichsverhandlungen Das Musterverfahren gegen die Steinhoff International Holdings N.V. ist nach wie vor wegen der Vergleichsverhandlungen ausgesetzt. Zu dem Inhalt dieser Verhandlungen und
Nachdem die Steinhoff International Holdings N.V. den Kapitalmarkt am Abend des 05.12.2017 mittels einer Ad-hoc-Mitteilung über Bilanzunregelmäßigkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses und den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Markus Jooste informierte und der Aktienkurs in der Folge dramatisch einbrach, sind in den darauf folgenden Wochen weitere Details an die Öffentlichkeit gelangt.
06.04.2020 — Vergleichsverhandlungen Das Musterverfahren gegen die Steinhoff International Holdings N.V. ist nach wie vor wegen der Vergleichsverhandlungen ausgesetzt. Zu dem Inhalt dieser Verhandlungen und
Zitat: Rechtsanwalt Maximilian Weiss von der Anwaltskanzlei Tilp zur überraschenden Wende im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den Möbelkonzern Steinhoff – und für wie brisant er die Lage
06.12.2019 — Wegen Vergleichsverhandlungen: Oberlandesgericht Frankfurt ordnet das Ruhen des Verfahrens an. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 das Ruhen des
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Landgericht Frankfurt am Main erlässt Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz KapMuG – Wahl des Musterklägers steht unmittelbar bevor – Kostengünstige Anmeldung zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen möglich
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Nachdem die Steinhoff International Holdings N.V. den Kapitalmarkt am Abend des 05.12.2017 mittels einer Ad-hoc-Mitteilung über Bilanzunregelmäßigkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses und den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Markus Jooste informierte und der Aktienkurs in der Folge dramatisch einbrach, sind in den darauf folgenden Wochen weitere Details an die Öffentlichkeit gelangt.
So müssen die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017, 2016 und 2015 neu aufgestellt werden. Darüber hinaus ist es laut offizieller Aussage von Steinhoff nach derzeitigem Stand wahrscheinlich, dass auch die Jahresabschlüsse der Vorjahre neu aufgestellt werden müssen. Diese früheren Jahresabschlüsse beziehen sich auf die Vorgängergesellschaft von Steinhoff, die Steinhoff International Holdings Limited (SIHL).
Das Ausmaß der Bilanzunregelmäßigkeiten lässt sich derzeit in Zahlen noch immer nicht exakt beziffern. Gleichwohl darf davon ausgegangen werden, dass die Bilanzen in erheblichem Maße falsch sind. Der Verdacht der in diesem Fall ermittelnden Staatsanwaltschaft Oldenburg, dass überhöhte Umsatzerlöse in die Bilanzen von Konzerngesellschaften eingeflossen sind, scheint sich damit zu erhärten. Zurzeit ermitteln unabhängige Wirtschaftsprüfer den Sachverhalt, um möglichst zeitnah ein genaues Bild von der finanziellen Lage zu zeichnen.
Derweil hat die Kammer für Handelssachen des Amsterdamer Berufungsgerichts (Ondernemingskamer) entschieden, dass Steinhoff die Bilanz des Jahres 2016 mit Blick auf dort enthaltene Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen bei der Steinhoff-Tochtergesellschaft Poco zu korrigieren hat.
Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung.
Je nach betroffenem Steinhoff-Finanzinstrument, Erwerbszeitpunkt und Höhe des Anspruchs bieten sich geschädigten Anlegern dabei unterschiedlich gute Erfolgsaussichten und rechtliche Ansätze, ihre Schäden zu kompensieren. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei die Transaktionsdaten. Für die rechtliche Beurteilung der individuellen Erfolgsaussichten ist insoweit zwischen den betroffenen Finanzinstrumenten, diversen Schadensperioden und weiteren Faktoren wie beispielsweise dem betroffenen Börsenplatz zu differenzieren.
Auf der Grundlage der bislang bekannten Umstände gilt, dass gute Erfolgsaussichten für all diejenigen Aktionäre bestehen, welche Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN: NL0011375019) zwischen dem 07.12.2015 und dem 05.12.2017 erworben haben.
Unsere Kanzlei hat bereits am 19.12.2017 Klage gegen Steinhoff auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen eingereicht. Zugleich haben wir mit Klageeinreichung einen Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt. Hierdurch haben wir frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass es gegen Steinhoff zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main kommt. Das Kapitalanleger-Musterverfahren bietet geschädigten Aktionären und Anleihegläubigern die Chance, in ein und demselben Verfahren gemeinsam vor einem Oberlandesgericht zu kämpfen und von diesem Gericht die entscheidenden Tatsachen- und Rechtsfragen für sämtliche geschädigten Anleger klären zu lassen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
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