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Pressemitteilung

Wirecard-Bilanzskandal: TILP sieht weitere erhebliche Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht und plant Erweiterung des Musterverfahrens

Nach Ad-hoc-Mitteilung zum verschobenen Wirecard-Geschäftsbericht: TILP sieht weitere erhebliche Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht und plant Erweiterung des Musterverfahrens zum Wirecard-Bilanzskandal – Keine Klagen gegen EY – Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.wirecard-klage.de

Kirchentellinsfurt, 18.06.2020

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) sieht sich nach der heutigen Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG (Wirecard) bestätigt, dass Wirecard mehrfach erheblich gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen und sich damit gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Die nunmehr bekannt gewordenen Informationen erhöhen die Chancen der Anleger auf Schadensersatz deutlich: „Die Ad-hoc-Mitteilung von heute untermauert unsere Einschätzung, dass bei Wirecard in der Vergangenheit in ganz erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. Zusätzlich zu den von uns bisher schon angenommenen Verstößen halten wir die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard daher nunmehr auch wegen falscher Bilanzierung für eklatant falsch und irreführend. Was zunächst als Compliance-Skandal begann, hat sich nach unserer Überzeugung nun endgültig zu einem handfesten Bilanzskandal ausgeweitet“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.

Nach der heutigen Aufdeckung der zusätzlichen Umstände ist auch das beantragte Musterverfahren gegen Wirecard nun um weitere Gesichtspunkte zu erweitern. Die Kanzlei TILP wird daher zeitnah entsprechende Musterverfahrensanträge beim Landgericht (LG) München I einreichen.

Von einer Klage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), den Wirtschaftsprüfer von Wirecard, sieht TILP hingegen weiterhin ab: „EY hat sich nach unserem Verständnis hier zwar nicht mit Ruhm bekleckert. Zentral verantwortlich ist aus kapitalmarktrechtlicher Sicht aber weiterhin Wirecard. Und das ist von entscheidender Bedeutung. Gegen Wirecard bestehen die besten Aussichten, Schadensersatz zu erlangen, schon weil diese rechtlich viel leichter durchzusetzen sind. Deswegen sollten geschädigte Anleger sich auch weiterhin an Wirecard als Haftungsgegner halten. Dies ist aus meiner Sicht der beste und sicherste Weg“, erläutert Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.

Hintergrund: Am 12. Mai 2020 hatte TILP die erste deutsche Anlegerklage auf Schadensersatz gegen Wirecard wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht vor dem LG München I eingereicht. TILP begründete die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP bezifferte den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie. Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Wirecard wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Zugleich hatte TILP die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bei dem LG München I beantragt, da dies erfahrungsgemäß erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile bietet.

TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern)
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.:  +49 7121 90909-0
Fax:  +49 7121 90909-81
Mail: medien@tilp.de

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