Update 25.02.2020
Über die Vermögen der MCE Fonds 01, 02, 04, 05, 07, 08, 09 und 10 wurde Mitte Dezember 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffene Anleger können daher nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Wenngleich auch die ursprünglich gesetzte Frist zur Forderungsanmeldung bereits verstrichen ist, kann die Anmeldung weiterhin vorgenommen werden. Gegebenenfalls ist eine Nachmeldegebühr zu entrichten, welche sich in der Größenordnung von ca. 20 € bewegt.
Anleger, die hieran Interesse haben können sich gerne bei uns unter kostenfrei auf dieser Seite registrieren. Wir werden dann individuell über die Kosten der anwaltlichen Vertretung informieren.
Wir haben im Auftrag unserer Mandanten die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Certis geprüft. Im Vordergrund unserer Prüfung war selbstverständlich, dass die Anleger nicht noch „gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen“, unser zentrales Anliegen war somit ein rechtlich und wirtschaftlich erfolgversprechendes und sinnvolles Vorgehen. Hierbei ergeben sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Fonds auch unterschiedliche Resultate. Wir möchten darauf hinweisen, dass dieses nicht bedeutet, dass Ansprüche im Einzelfall nicht durchsetzbar wären. Die Ergebnisse beruhen aber auf oben genannter Prämisse und unserer mehr als 25jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.
Aufgrund unserer sachlichen wie rechtlichen Analysen empfehlen wir ein rechtliches Vorgehen für die Anleger der Fonds MCE 04 und MCE 08, da wir hier hinreichende Erfolgsaussichten bejahen. Unsere Kanzlei hat in Sachen MCE 04 und MCE 08 über 100 Klagen gegen die Firma CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u.a. wegen verschwiegener Interessenkonflikte vor dem LG Hamburg eingereicht. Gleichzeitig haben wir die Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens beantragt, um die Kosten der Rechtsverfolgung für die Anleger erheblich zu senken. Die Verfahren sind vor der 5. und 34. Zivilkammer des LG Hamburg anhängig. Wir haben hierzu im Vorfeld der Einreichung für unsere Mandanten zahlreiche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen eingeholt. Mit den bislang anhängigen Klagen sind die formellen Voraussetzungen für die angestrebte Durchführung des Musterverfahrens bereits mehr als erfüllt. Derzeit befinden die Gerichte über dessen Durchführung. Sollte es nicht zu einem Musterverfahren kommen, so wären die Klagen als Einzelklagen zu führen.
Anleger, die hieran Interesse haben können sich gerne bei uns unter kostenfrei auf dieser Seite registrieren. Wir werden dann individuell über die Kosten der anwaltlichen Vertretung informieren.
Das Insolvenzantragsverfahren ist mit Datum des 01.11.2018 über das Vermögen der ALPHABET Kapital AG vor dem Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/18 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Beyer (Kanzlei Schultze & Braun) aus Bremen bestellt.
Wichtig für alle Anleger ist die Bekanntmachung der Anmeldefrist zum 01.01.2019. Bei dieser Frist handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass auch nach Ablauf der Frist noch Anmeldungen vorgenommen werden können. Ggf. wäre eine geringfügige Nachmeldegebühr zu entrichten.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.01.2019, 10:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Im Rahmen einer solchen Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter seinen ersten Bericht zu den Gründen der Insolvenz und den vorhandenen Vermögenswerten der Gesellschaft. Wir werden hier vor Ort sein, um Informationen für unsere Mandanten zu erhalten.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 14.02.2019 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Wichtig für alle Anleger ist auch eine weitere Bekanntmachung des Insolvenzgerichts vom 05.11.2018. Hier wurde die Anzeige des Insolvenzverwalters bekannt gemacht, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Diese Nachricht ist für die Anleger der MCE Fonds keine gute, denn es steht daher zu befürchten, dass eine Befriedigung etwaiger Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht zu erwarten ist. Gleichwohl können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Auskunft hierzu können beim Insolvenzverwalter eingeholt werden.
Unsere Kanzlei hat in Sachen MCE 04 und MCE 08 erste Klagen gegen die Firma CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u.a. wegen verschwiegener Interessenkonflikte vor dem LG Hamburg eingereicht. Die Verfahren sind vor der 5. und 34. Zivilkammer des LG Hamburg anhängig. Wir haben hierzu im Vorfeld der Einreichung für unsere Mandanten zahlreiche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen eingeholt. Mit dern bislang anhängigen Klagen ist das Quorum für die angestrebte Durchführung eines sogenannten Musterverfahrens bereits mehr als erfüllt. Wir sind somit zuversichtlich, dass ein Musterverfahren zu „MCE 04“ bzw. „MCE 08“ zustande kommen wird.“
Die MCE Schiffskapital AG, Emittentin und Prospektverantwortliche bei den diversen MCE-Fonds, hatte zuletzt Ende August 2018 ihre Firma in „ALPHABET Kapital AG“ geändert und ihren Sitz nach Bremen verlegt. Die Herren Holger Dahm und Nikolas Dierkes wurden als Vorstände abgelöst. Neuer Vorstand wurde Herr Daniel Koch. Schon diese Vorgänge sind bemerkenswert und bestätigen unseren Verdacht im Hinblick auf die intransparente Geschäftsführung.
Das Insolvenzantragsverfahren ist vor dem Amtsgericht Bremen als zuständigem Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/18 (anhängig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Beyer (Kanzlei Schultze & Braun) aus Bremen bestellt.
Mit weiterem Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 10.10.2018 wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Tim Beyer ermächtigt, einen Vertrag zur Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Insolvenzschuldnerin abzuschließen, somit diese extern bewerten zu lassen.
Laut Pressemitteilung der Kanzlei Schultze & Braun vom 21.09.2018 wurde auch über das Vermögen der Treuhand-Kommanditistin, die im Außenverhältnis das Kapital eingeworben hat, das Insolvenzverfahren eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde hier Herr RA Dr. Gerrit Hölzle (Kanzlei GÖRG) bestimmt.
Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss gemäß § 27 InsO liegt noch nicht vor. Folglich ist auch noch keine Forderungsanmeldung nach § 174 InsO möglich. Auch ist aktuell noch unklar, ob genügend Masse als Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung vorhanden ist.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Anleger keine direkte vertragliche Beziehung zur ALPAHABET begründet haben. Diese war einzig die Emittentin der MCE-Fonds. Ob auf Basis deliktischer oder prospektrechtlicher Ansprüche hier eine Anmeldung zur Insolvenztabelle erfolgen kann, ist derzeit in Prüfung. Wir werden alle bei uns registrierten Anleger hierauf hinweisen, sofern dieses möglich ist.
Etwas anders stellt sich die Situation gegenüber den nachgeordneten Fondsgesellschaften dar, sollte diese tatsächlich auch Insolvenzanträge stellen. Hier besteht eine unmittelbare vertragliche Verbindung zu den Anlegern. Selbstverständlich werden wir auch hier im Falle einer Insolvenzeröffnung prüfen, ob und in welchem Umfang Forderungsanmeldungen möglich und sinnvoll sind.
Sollte eine Anmeldung in diesen Fällen möglich und sinnvoll sein, stehen wir für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle zur Verfügung.
Wir können den bislang Untätigen und Unentschlossenen zu den MCE-Fonds angesichts dieser jüngsten Entwicklungen nur empfehlen, sich bei uns über unsere Homepage unter www.tilp.de registrieren zu lassen. Wir versorgen die MCE-Anleger dann mit den erforderlichen Informationen.
Für rechtsschutzversicherte MCE-Anleger erfolgt die Deckungsanfrage durch unsere Kanzlei kostenfrei.
Anleger haben bei der Rechtsverfolgung die Vorschriften zur Verjährung zu beachten. Hierbei sind zwei unterschiedliche Fristen besonders wichtig.
Zum Einen ist innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis eines Sachverhalts die Rechtsverfolgung einzuleiten. Wann solche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage der rechtlichen Würdigung.
Die CERTIS erhebt bereits in der Klagerwiderung die Einrede der Verjährung. Dass diese derzeit durchgreifen wird, erachten wir als äußerst unwahrscheinlich. Gleichwohl raten wir allen Anlegern, möglichst zeitnah tätig zu werden.
Ebenfalls zu beachten ist die absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist, die taggenau zu berechnen ist. Sie beträgt zehn Jahre ab Unterschrift unter den Zeichnungsschein.
Beispiele:
Zeichnung am 26.11 2008 Ablauf der Verjährungsfrist: 26.11.2018
Zeichnung am 14.12.2008 Ablauf der Verjährungsfrist: 14.12.2018
Im Rahmen bereits bestehender Mandate haben wir uns an die Fonds-Geschäftsführung gewandt und um Auskünfte ersucht. Unser bisheriger Vorwurf der Verschleierung wurde durch das außergerichtliche Versagen jeglicher Auskünfte, dem Bemühen der Geschäftsführung externe Kontrolle durch neutrale Wirtschaftsprüfer zu vermeiden, letztlich bestätigt.
Aufgrund dieser massiven Intransparenz, haben wir uns mit Unterstützung eines renommierten Bilanzprofessors schwerpunktmäßig mit den Aussagen zur Interessenlage beteiligter Personen in den Prospekten und der Gewährleistung angeblich konfliktfreier, zweckgerichteter Kontrolle der Fonds bzw. Fondsgelder beschäftigt, da wir die wahren Gründe für diese massive Verschleierung verstehen wollten.
Im Vordergrund unserer Prüfung war selbstverständlich, dass die Anleger nicht noch „gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen“, unser zentrales Anliegen war somit ein rechtlich und wirtschaftlich erfolgversprechendes und sinnvolles Vorgehen.
Unsere sachlichen wie rechtlichen Analysen sind nun abgeschlossen und TILP empfiehlt ein rechtliches Vorgehen für die Anleger der Fonds MCE 04 und MCE 08, da wir hier hinreichende Erfolgsaussichten bejahen.
Sofern Sie sich noch nicht bei uns registriert haben können Sie dieses gerne tun. Sie erhalten sodann Ihre persönliche Handlungsempfehlung.
Auch hier sind unsere sachlichen und rechtlichen Analysen abgeschlossen.
Wenngleich ein rechtliches Vorgehen durchaus möglich ist, so sehen wir hier jedoch erheblich geringere Erfolgsaussichten, sodass wir Anlegern der Fonds MCE 01 und MCE 10 nicht aktiv zu einem rechtlichen Vorgehen raten.
Zu diesen Fonds dauert unsere sachliche und rechtliche Analyse noch an.
Anleger dieser Fonds können sich gerne bei uns kostenfrei registrieren und erhalten auf diesem Wege das Ergebnis unserer Aufarbeitung sobald diese abgeschlossen ist.
TILP hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder auf Mandantenanfrage mit der Thematik „MCE Sternenflotte IC 3“ auseinandergesetzt. Mögliche Schadensersatzforderungen scheinen realistisch. Weitere Anleger, die mit der Entwicklung dieses Dachfonds unzufrieden sind, können sich an die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden.
Der Dachfonds wurde 2009 unter der Regie des Emissionshauses MCE Schiffsfonds aufgelegt. Beteiligungsgegenstand an einem Portfolio mit dem Investitionsschwerpunkt auf Containerschiffen in den Größenklassen 1.700 bis 6.500 TEU. Ursprünglich wurde in mehr als 60 Schiffe – Bulk-Carrier und Tanker – investiert.
Im Laufe der Krise der Containerschifffahrt ließ auch der MCE 04 Federn.