Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs am 25.05.2020
Rückenwind für Fahrzeughalter von betroffenen Diesel-PKW in Deutschland.
BGH-Urteil: VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Fall Volkswagen ein Urteil gesprochen (Az. VI ZR 252/19). Die wesentlichen Aussagen des BGH sind wie folgt zusammenzufassen:
Wie ist das Urteil zu bewerten?
Das Urteil stellt einen Sieg für die Verbraucherrechte in Deutschland dar. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Fahrzeugkäufer sich darauf verlassen darf, ein makelloses Produkt zu erwerben.
Was können Dieselfahrer jetzt tun? Keine Verjährung der Schadensersatzansprüche!
Nach Rechtsauffassung von TILP sind die Schadensersatzansprüche der geschädigten Fahrzeugkäufer noch nicht verjährt, da aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte und der damit verbundenen unklaren Rechtslage für die Betroffenen eine Klagerhebung vor einer klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes unzumutbar war. Diese Auffassung teilt bspw. auch das Landgericht Duisburg. TILP sieht daher weiterhin sehr gute Erfolgsaussichten für geschädigte Fahrzeugkäufer, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation.
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Dicke Luft droht den deutschen Autobauern. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Frage entschieden, ob die in Millionen Dieselfahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen zulässig sind oder nicht. Besitzer von Schummeldiesel-Fahrzeugen dürfen sich berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen.
Die Generalanwältin des EuGH erklärte Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer am 30.4.2020 für unzulässig. Die Ausnahmevorschriften seien sehr eng auszulegen. Nur ausnahmsweise können Abschalteinrichtungen erlaubt sein, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“.
Der Antrag der Generalanwältin ist für das Gericht nicht bindend, doch zeigt ein Blick auf die Statistik, dass der EuGH der Auffassung der Generalanwältin in den allermeisten Fällen folgt. Bewahrheitet sich dies auch hier, dann dürften Schadensersatzansprüche erfolgversprechender durchsetzbar sein. Das Urteil des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.
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Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich im Musterverfahren um den Schummelmotor EA 189 geeinigt. Details der Einigung sind noch nicht bekannt.
Volkswagen-Kunden, die ihre Forderung zur Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig (Az. 4 MK 1/18) angemeldet haben, raten wir dringend das Vergleichsangebot durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Update 26.06.2019
Weitere Rückrufe bei Daimler
Presseberichten zufolge hat das Kraftfahrtbundesamt am Freitag weitere Fahrzeuge des Herstellers Daimler mit einem amtlichen Zwangsrückruf versehen. Betroffen sein sollen rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220. Daimler wird vorgeworfen den Stickoxidwert auf dem Prüfstand künstlich niedrig gehalten zu haben. Somit ist Daimler ein weiteres Mal verpflichtet worden Fahrzeuge wegen des Dieselskandals in die Werkstätten zurückzurufen.
Update: 24. Juni 2019
Fahrverbote für Euro 6 Diesel in Berlin möglich
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Stadt Berlin im Oktober 2018 verpflichtet für bessere Luft in der Stadt zu sorgen und Fahrverbote für einzelne Straßen im Stadtgebiet angeordnet. Der Luftreinhalteplan Berlins sieht nun vor, dass auf verschiedenen Straßen Durchfahrtsverbote für Dieselautos bis einschließlich Euro 5 zu verhängen sind.
Dies ist bis dahin an sich nichts Neues, da in anderen Städten bereits Fahrverbote für Euro 5 Diesel bestehen. Neu ist aber die Ankündigung der Berliner Verwaltung, dass möglicherweise das Fahrverbot noch restriktiver ausfallen könnte und auch Autos der Klassen Euro 6 a, b und c verboten werden könnten. Möglich ist offenbar auch ein flächendeckendes Verbot für Euro 6 Diesel. Dies würde dann mehr als 300.000 Dieselfahrzeuge in Berlin betreffen.
Die Fahrverbote sollten eigentlich am 1. Juli 2019 Inkrafttreten. Da der Luftreinhalteplan noch nicht fertig ist, wird sich dieser Termin daher verzögern. Angedacht ist, dass Maßnahmen ab August 2019 umgesetzt werden können.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 droht Millionen von Dieselfahrern in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot. Denn das Gericht hat entschieden, dass Städte bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen Fahrverbote sogar verhängen müssen.
Für die betroffenen Dieselbesitzer ist dies ein Desaster, da sie künftig damit rechnen müssen, nicht mehr in die Innenstädte fahren zu dürfen. Sie stellen sich die Frage, wie es mit ihrem Fahrzeug nun überhaupt weitergehen soll.
Ein Verkauf des Fahrzeugs dürfte keine Option sein, da Dieselfahrzeuge derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt fast täglich an Wert verlieren. Einbußen von 20% des Verkaufserlöses stellen keine Seltenheit dar.
Vom Fahrzeughersteller empfohlene Software-Updates sind ebenfalls keine Lösung, da diese Einfluss auf Motorleistung, Verbrauch oder Lebensdauer des Fahrzeugs haben können und die Haftung für Folgeschäden von Herstellern ausgeschlossen wird.
Wenn Sie sich vor den drohenden Fahrverboten, Wertverlusten und Motorschäden schützen wollen, sollten Sie jetzt aktiv werden.