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WICHTIGE MELDUNG vom 28.02.2020

Einigung zwischen Volkswagen und VZBV in der Musterfeststellungsklage

Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich im Musterverfahren um den Schummelmotor EA 189 geeinigt. Details der Einigung sind noch nicht bekannt.

Volkswagen-Kunden, die ihre Forderung zur Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig (Az. 4 MK 1/18) angemeldet haben, raten wir dringend das Vergleichsangebot durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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