Aktuelle Informationen zum Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG vom 02.12.2022

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Stadt Berlin im Oktober 2018 verpflichtet für bessere Luft in der Stadt zu sorgen und Fahrverbote für einzelne Straßen im Stadtgebiet angeordnet. Der Luftreinhalteplan Berlins sieht nun vor, dass auf verschiedenen Straßen Durchfahrtsverbote für Dieselautos bis einschließlich Euro 5 zu verhängen sind.

Dies ist bis dahin an sich nichts Neues, da in anderen Städten bereits Fahrverbote für Euro 5 Diesel bestehen. Neu ist aber die Ankündigung der Berliner Verwaltung, dass möglicherweise das Fahrverbot noch restriktiver ausfallen könnte und auch Autos der Klassen Euro 6 a, b und c verboten werden könnten. Möglich ist offenbar auch ein flächendeckendes Verbot für Euro 6 Diesel. Dies würde dann mehr als 300.000 Dieselfahrzeuge in Berlin betreffen.

Die Fahrverbote sollten eigentlich am 1. Juli 2019 Inkrafttreten. Da der Luftreinhalteplan noch nicht fertig ist, wird sich dieser Termin daher verzögern. Angedacht ist, dass Maßnahmen ab August 2019 umgesetzt werden können.

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Dieselfahrer-Recht: Fahrzeughalter – Update 24.06.2019

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