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Dieselfahrer-Recht: Fahrzeughalter

Besitzer von Dieselfahrzeugen sind verunsicherter denn je.

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 droht Millionen von Dieselfahrern in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot. Denn das Gericht hat entschieden, dass Städte bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen Fahrverbote sogar verhängen müssen.

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Wichtige Meldung:

Aktuelle Entwicklungen und Updates

Dieselfahrer-Recht: Fahrzeughalter – Update 24.06.2019

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Stadt Berlin im Oktober 2018 verpflichtet für bessere Luft in der Stadt zu sorgen und Fahrverbote für einzelne Straßen im Stadtgebiet angeordnet. Der Luftreinhalteplan Berlins sieht nun vor, dass auf verschiedenen Straßen Durchfahrtsverbote für Dieselautos bis einschließlich Euro 5 zu verhängen sind.

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In aller Kürze

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 droht Millionen von Dieselfahrern in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot. Denn das Gericht hat entschieden, dass Städte bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen Fahrverbote sogar verhängen müssen.

Für die betroffenen Dieselbesitzer ist dies ein Desaster, da sie künftig damit rechnen müssen, nicht mehr in die Innenstädte fahren zu dürfen. Sie stellen sich die Frage, wie es mit ihrem Fahrzeug nun überhaupt weitergehen soll.

Ein Verkauf des Fahrzeugs dürfte keine Option sein, da Dieselfahrzeuge derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt fast täglich an Wert verlieren. Einbußen von 20% des Verkaufserlöses stellen keine Seltenheit dar.

Vom Fahrzeughersteller empfohlene Software-Updates sind ebenfalls keine Lösung, da diese Einfluss auf Motorleistung, Verbrauch oder Lebensdauer des Fahrzeugs haben können und die Haftung für Folgeschäden von Herstellern ausgeschlossen wird.

Wenn Sie sich vor den drohenden Fahrverboten, Wertverlusten und Motorschäden schützen wollen, sollten Sie jetzt aktiv werden.

Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs am 25.05.2020

Rückenwind für Fahrzeughalter von betroffenen Diesel-PKW in Deutschland.

BGH-Urteil: VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Fall Volkswagen ein Urteil gesprochen (Az. VI ZR 252/19). Die wesentlichen Aussagen des BGH sind wie folgt zusammenzufassen:

  • Der Einbau einer Abschalteinrichtung ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
  • VW haftet daher Erwerbern von Neu- und Gebrauchtwagen auf Schadensersatz.
  • Mit Durchführung des Software-Updates an der Motorenreihe EA 189 ist der Schaden nicht behoben.
  • Fahrzeughalter können gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
  • Fahrzeughalter müssen sich eine Nutzungsentschädigung für die Verwendung des Fahrzeuges abziehen lassen. Diese errechnet sich anhand der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs.
Ihre Fragen zu diesem Fall
beantworten wir unter
Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Alexander Heinrich
Geschäftsführer | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wie ist das Urteil zu bewerten?

Das Urteil stellt einen Sieg für die Verbraucherrechte in Deutschland dar. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Fahrzeugkäufer sich darauf verlassen darf, ein makelloses Produkt zu erwerben.

Wie ist das Urteil zu bewerten?

Nach Rechtsauffassung von TILP sind die Schadensersatzansprüche der geschädigten Fahrzeugkäufer noch nicht verjährt, da aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte und der damit verbundenen unklaren Rechtslage für die Betroffenen eine Klagerhebung vor einer klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes unzumutbar war. Diese Auffassung teilt bspw. auch das Landgericht Duisburg.

TILP sieht daher weiterhin sehr gute Erfolgsaussichten für geschädigte Fahrzeugkäufer, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
 
  1. VW Fahrer, die Ansprüche zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und noch keinen Vergleich geschlossen haben, sollten bis zum 30.10.2020 bei besten Erfolgsaussichten Klage erheben.
  2. Dieselfahrer anderer Motorenreihen sollten unbedingt prüfen lassen, ob die Aussagen des BGH auch für andere Motoren gelten.
  3. Auch andere Hersteller wie Daimler sind vom Dieselskandal betroffen. Lassen Sie prüfen, ob auch hier Schadensersatz möglich ist.
 

Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation.

EuGH-Generalanwältin sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

Dicke Luft droht den deutschen Autobauern. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Frage entschieden, ob die in Millionen Dieselfahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen zulässig sind oder nicht. Besitzer von Schummeldiesel-Fahrzeugen dürfen sich berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz machen.

Die Generalanwältin des EuGH erklärte Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer am 30.4.2020 für unzulässig. Die Ausnahmevorschriften seien sehr eng auszulegen. Nur ausnahmsweise können Abschalteinrichtungen erlaubt sein, wenn „die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“.

Der Antrag der Generalanwältin ist für das Gericht nicht bindend, doch zeigt ein Blick auf die Statistik, dass der EuGH der Auffassung der Generalanwältin in den allermeisten Fällen folgt. Bewahrheitet sich dies auch hier, dann dürften Schadensersatzansprüche erfolgversprechender durchsetzbar sein. Das Urteil des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.